Abrechnung mit allen Kassen und privat Versicherten.
In der Regel trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie. Sollten Sie privat krankenversichert sein, so werden psychotherapeutische Leistungen in Abhängigkeit von der Regelung in Ihrem Versicherungsvertrag erstattet
Behandlungsfelder:
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